Die Arbeitsvermittlung in der Schweiz ist zum Schutz der Arbeitnehmer durch das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt. Es regelt die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Wer regelmässig und gegen Entgelt Stellensuchende mit Arbeitgebern zusammenführt, benötigt eine Vermittlungsbewilligung. Wer Arbeitnehmer anstellt und sie gewerbsmässig Kunden zum Arbeitseinsatz zur Verfügung stellt, benötigt eine Verleihbewilligung. Ist die Vermittlung bzw. der Verleih grenzüberschreitend, ist eine Bewilligung des Bundes nötig.

Siehe auch

  • Arbeitskräfteüberlassung in der Schweiz

Einzelnachweise


Job Verein für Deutsche in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz Wichtige Infos für Deutsche [2024]

Eine berufliche Alternative Leben und Arbeiten in der Schweiz, Teil 2

Arbeiten in der Schweiz Informationen für Deutsche

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